Die empfohlene Frist zum Einreichen des Bewilligungsgesuchs als Vermögensverwalter bei der FINMA ist verstrichen. Trotzdem ist es noch nicht zu spät, um auch ab 1. Januar 2023 in der gewohnten Eigenständigkeit und FINMA-konform die eigenen Kunden zu betreuen.   

Es steht ausser Frage, dass sich der Schweizer Finanzmarkt derzeit im Umbruch befindet. Die Umstellung auf das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) ist für viele ein steiniger Weg und die letzten Monate waren entsprechend herausfordernd. Auch die jüngsten Aussagen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sorgten für zusätzliche Turbulenzen in der Branche. Die FINMA drängte die Vermögensverwalter in einer Reihe von Aufforderungen zum Einreichen ihres Bewilligungsgesuches bis zum 30. Juni 2022 und hielt auch nicht mit Warnungen zurück, dass es bei dessen Ausbleiben im schlimmsten Fall zur Einstellung des Geschäfts kommen kann.

Vermögensverwalter ohne FINMA-Bewilligung stehen am Scheideweg

Wir haben schnell erkannt, dass uns eine Bewilligung der FINMA einen Wettbewerbsvorteil verschafft, weshalb wir unser Bewilligungsgesuch früh einreichten und bereits im September 2021 die FINMA-Bewilligung erhalten haben. Wir begrüssen die neuen Anforderungen, zumal sich diese mit unserem Geschäftsmodell und unserer Organisation vereinbaren lassen und unserer Überzeugung entsprechen. Denn wir sind der Auffassung, dass die neue Finanzmarktregulierung den hervorragenden Ruf des Schweizer Finanzplatzes weiter stärken, ja sogar verbessern wird.

Umgang mit der neuen Regulierung

Die mit dem Bewilligungsverfahren einhergehenden Herausforderungen und Kosten sind möglicherweise Gründe, weshalb einige Vermögensverwalter das Handtuch werfen werden. Allgemein gesprochen, müssen Vermögensverwalter im Bewilligungsgesuch nachweisen, dass sie für die Verwaltung von Vermögenswerten Dritter angemessen organisiert sind. Dazu stellen sich einige Fragen, wie zum Beispiel: Sind die Zielmärkte definiert? Stehen ausreichend qualifizierte Mitarbeitende mit den erforderlichen Fach- und Sprachkenntnissen für die Zielmärkte zur Verfügung? Bedienen die Depotbanken die Kunden aus den definierten Zielmärkten? Sind ausreichend finanzielle Mittel zum Aufbau und der Führung der Organisation vorhanden? Gibt es ein angemessenes Risikomanagement mit effektiven internen Kontrollen? Wurde festgelegt, welche Funktionen ausgelagert werden und sind dazu zuverlässige Partner bestimmt?

Die FINMA hat deutlich gemacht, dass Vermögensverwalter, die den Bewilligungsanforderungen nicht entsprechen, sowohl mit aufsichtsrechtlichen als auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Vermögensverwalter, die heute noch kein Bewilligungsgesuch eingereicht haben, stehen am Scheideweg. Vor diesem Hintergrund und auf sich allein gestellt, werden nicht überraschend viele von diesen Ende Jahr aufgeben, denn die Kosten und der Aufwand FINMA-konform zu sein, sind für sie schlichtweg zu hoch. Der Scheideweg muss jedoch nicht zwangsläufig in eine Sackgasse führen. Es gibt Auswege: Sie können sich zum Beispiel einem starken, unabhängigen bereits FINMA-bewilligten Vermögensverwalter anschliessen.

Egal welchen Weg Sie einschlagen werden, jetzt gilt es, eine Entscheidung zu treffen. Denn auch das Suchen nach einem passenden Partner nimmt Zeit in Anspruch.

Angst vor Verlust der Eigenständigkeit

Mit Marcuard Heritage Ihre Eigenständigkeit sichern?

Trotz des Risikos ab dem 1. Januar 2023 die Befugnis zur Verwaltung von Vermögenswerten Dritter zu verlieren, scheint der drohende Verlust der Eigenständigkeit eine wichtige Rolle zu spielen, dass viele Vermögensverwalter sich noch nicht entschlossen haben, einen Partner zu suchen.

Der grösste Vorteil in der Zusammenarbeit mit einem starken, unabhängigen Vermögensverwalter ist, dass Sie das tun können, worin Sie am besten sind: Ihre eigenen Kunden betreuen. Unterstützt von einem Team von Spezialisten und einem Netzwerk von Partnern können Sie sich darauf konzentrieren, ein noch tieferes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse, die Familiendynamik und die langfristigen Ziele Ihrer Kunden zu entwickeln. Sie haben grundsätzlich die Freiheit zu wählen, wann und wo Sie arbeiten. Darüber hinaus wird Sie unser unternehmerische Umfeld zu weiteren Höchstleistungen anspornen, was sowohl Ihnen als auch Ihren Kunden zugute kommen wird.

Kunden mit ins Boot holen

Im Vorfeld eines solchen Schrittes gilt es unbedingt sicherzustellen, dass Ihre Kunden den eingeschlagenen Weg verstehen und unterstützen. Ein Einstieg bei einem transparenten und gut aufgestellten Vermögensverwalter kann dabei helfen.

Die Zusammenarbeit mit einem starken Vermögensverwalter wie Marcuard Heritage bietet eine ganze Reihe von Vorteilen. Erstens können wir mit mehreren Depotbanken zusammenarbeiten, und den Kunden ein konsolidiertes Reporting anbieten. Zweitens können wir die spezifischen Anlageinstrumente für unsere Kunden frei wählen, gezielt nach den Bedürfnissen der Kunden. Unsere schlanke, agile Organisation gibt uns ausserdem die Möglichkeit, mit einer Vielzahl von Dienstleistungsanbietern zusammenzuarbeiten, um stets die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus garantieren wir, dass Ihre Kunden nur einen Ansprechpartner haben – nämlich Sie!

Einen neuen Weg einschlagen

Das Jahresende rückt unaufhaltsam näher, dennoch sind Verkauf oder Einstellung des Geschäfts nicht die einzigen Optionen am Scheideweg. Eine kluge Entscheidung kann Ihnen eine Welt neuer Möglichkeiten eröffnen – einen Ort, an dem Sie sich in neu gewonnener Eigenständigkeit weiterentwickeln, sich auf Ihre Stärken fokussieren und Ihre Kundenbetreuung zukunftssicher gestalten können.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie uns über eine gemeinsame Zukunft sprechen.

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